a. Erlass des Nds. Kultusministers vom 29.06.1977:
„Den Schülern aller Schulen in meinem Geschäftsbereich wird untersagt, Waffen im Sinne des Bundeswaffengesetzes mit in die Schule oder zu Schulveranstaltungen zu bringen. Dazu gehören im wesentlichen die im Bundeswaffengesetz als verboten bezeichneten Gegenstände insbesondere
Das Verbot gilt auch für volljährige Schüler/-innen, die erlaubnisfreie Waffen erwerben dürfen.
b. Untersagt wird außerdem das Mitbringen von Munition jeder Art, von Feuerwerkskörpern, Feuerzeugen, von Schwarzpulver und von Chemikalien, die geeignet sind für explosive Verbindungen verwendet zu werden.
a. Verpflichtung zum ordnungsgemäßen Schulbesuch:
Die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet dafür zu sorgen, dass schulpflichtige Kinder am Unterricht und an sonstigen Veranstaltungen der Schule regelmäßig und pünktlich teilnehmen (§53 (1) NSchG).
b. Erkrankungen und andere nicht vorhersehbare Ereignisse:
Bitte leiten Sie der Klassenlehrerin/dem Klassenlehrer spätestens am 3. Tage eine schriftliche Mitteilung zu. Am Tage der Wiederaufnahme des Schulbesuches legen Sie bitte der Klassenlehrerin/dem Klassenlehrer eine schriftliche Mitteilung vor mit Angabe des Zeitraumes (von - bis) und des Grundes des Fernbleibens. Insbesondere Schüler/-innen der Sekundarstufe II und volljährige Schüler/-innen haben bei längerem oder häufigem Fehlen umgehend ein ärztliches Attest vorzulegen.
c. Beurlaubungen unmittelbar vor oder im Anschluss an Ferien sind nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Ein schriftlicher Antrag ist rechtzeitig (4 Wochen vorher) an die Schule zu stellen. Bitte beachten Sie den Ferienkalender (im Schuljahresplaner) und planen Sie Ihre Reisen mit schulpflichtigen Kindern nur innerhalb der Schulferien! Für Entschuldigungen bzw. Urlaubsgesuche sind die Erziehungsberechtigten zuständig; Sportvereine, Jugendgruppen usw. können Urlaub nicht beantragen.
Halbjahresunterricht bedeutet, dass in verschiedenen Klassen bestimmte Fächer nur ein halbes Jahr unterrichtet werden und dann gegen andere Fächer ausgetauscht werden müssen. Dabei ist zu beachten, dass die Zensur des Faches aus dem 1. Halbjahr auf dem Versetzungszeugnis am Ende des 2. Halbjahres auftaucht und über die Versetzung mit entscheidet. Eine detaillierte Auflistung der betreffenden Fächer erhalten Sie von der Zweigleiterin / den Zweigleitern.
Alle Schüler/innen genießen auf dem Schulweg, auf dem Schulgelände und bei Schulveranstaltungen gesetzlichen Unfallversicherungsschutz. Dieser Schutz erlischt bei unerlaubtem Verlassen des Schulgeländes in den Pausen. Unfallmeldungen sind unverzüglich an die Schule zu richten.
Zur Begleitung von Schülern/Schülerinnen nach Unfällen werden nach Möglichkeit Mitschüler/-innen herangezogen und nur in Ausnahmefällen der Schulassistent, Herr Schröder. Falls beide Erziehungsberechtigten berufstätig sind, muss deren Erreichbarkeit oder die einer Vertrauensperson gewährleistet sein und der Schule eine Telefonnummer für den Notfall bekannt gegeben werden.
Halten Sie ihre Kinder an die Fahrradständer innerhalb des Schulhofes zu benutzen, sie sind die sichersten bezüglich Beschädigung/Diebstahl.
Ich weise darauf hin, dass beim Feststellen von Beschädigungen sofort eine Lehrkraft oder ein Hausmeister herbeizuholen ist, um den Schaden feststellen zu lassen. Andernfalls weigert sich die Versicherung zu zahlen. Grundsätzlich gilt, dass die Versicherungen der Eltern vorrangig für die Schadensregulierungen in Betracht kommen.
Anweisungen Aufsicht führender Personen ist unbedingt Folge zu leisten. Aufsicht führende Personen sind berechtigt, in gravierenden Fällen die Fahrtausweise einzuziehen.
Alle Lehrkräfte stehen den Eltern nach vorheriger Anmeldung in einem der Sekretariate zur Aussprache und Beratung zur Verfügung.
Im Februar findet außerdem ein Sprechtag statt. Darüber hinaus führen wir für den 5. Jahrgang, die 7. Haupt- und Realschulklassen und die 7. Gymnasialklassen meist im Dezember Schullaufbahnberatungen durch. (Einladungen werden Ihnen rechtzeitig zugeleitet).
Bitte vermeiden Sie Störungen während der Unterrichtszeiten (Zeiten siehe Schuljahresplaner)
Anrufe bei den Lehrkräften sollten auf dringende Fälle beschränkt bleiben.
An unserer Schule sind Frau Kirstein, Frau Müller-Rückriem und Herr Engel als Beratungslehrer tätig. Sprechzeiten (natürlich auch für Erziehungsberechtigte) nach Vereinbarung.
D. Fischer
Schulleiter