Häufige Fragen (Frequently Asked Questions) zur Mensa und Cafeteria

  1. Wann müssen mich meine Eltern/Erziehungsberechtigten schriftlich zur Teilnahme am Ganztag anmelden?
    Der Ganztagserlass des Kultusministeriums schreibt vor, dass die Eltern/Erziehungs­berech­tigten ihr Kind schriftlich anmelden müssen, wenn es Angebote im Rahmen des Ganztags wahrnehmen will, gleichgültig, ob nur an einem Tag oder an mehreren Tagen. Dazu zählen die Ganztagsveranstaltungen (AGs), das Essen in der Mensa und die Angebote in der Mittagspause, z.B. im „Schülerclub“ neben der Mensa oder in einem anderen Bereich.
    Es kostet Geld und Personal, diese Angebote vorzuhalten. Die Zahl der Anmeldungen entscheidet über die Ausstattung der Schule mit Personal und Geldmitteln für den Ganztagsbereich. Die Anmeldung also bitte nicht vergessen!


  2. Muss man jeden Tag essen, wenn man sich angemeldet hat?
    Nein! Wenn man sich anmeldet, bekommt man erst einmal nur ein Keyfob für eine Leihgebühr von € 10,--. Dann kann man ein Guthaben anlegen (siehe Infoschreiben). Schüler oder Eltern können nun selbst entscheiden, für welchen Tag sie ein Essen buchen wollen. Wie das geht, steht im Infoschreiben.

  3. Muss man sein Kind für ein ganzes Halbjahr zum Essen anmelden?
    Wer einmal ein Keyfob ausgeliehen hat, kann es über seine ganze Schulzeit hinweg behalten und damit auch immer selbst entscheiden ob ein Essen gebucht werden soll, oder nicht.

  4. Kann man sich auch noch später für die Teilnahme am Mittagessen anmelden oder muss die Entscheidung jetzt verbindlich – und für welchen Zeitraum – getroffen werden.
    Man kann sich jederzeit für die Teilnahme am Mittagessen anmelden. Man muss dann unterschiedlich lange warten, bis die Schülerfirma die Neuanmeldung in das System aufgenommen, eine Keyfobnummer zugeteilt und ein Keyfob gegen eine Gebühr von € 10,-- ausgegeben hat.

  5. Kann ich auch ohne Keyfob am Mittagesasen teilnehmen?
    Nein! Buchung und Bezahlung können nur mit einem gültigen Keyfob vorgenommen werden.

  6. Was geschieht mit den € 10,-- Leihgebühr, die ich für mein Keyfob bezahlen muss?
    Fünf Euro davon sind eine Bearbeitungsgebühr. Aus diesen fünf Euro wird zum Beispiel die Anschaffung des Keyfob (kostet über 7 Euro) bezahlt. Die anderen fünf Euro sind Pfand. Man bekommt sie zurück, wenn man, z.B. am Ende der eigenen Schulzeit, sein Keyfob in brauchbarem Zustand zurückgibt, so dass es noch einmal verliehen werden kann. Ist das Keyfob beschädigt oder unbrauchbar, wird das Pfandgeld einbehalten.

  7. Muss ich auch ein Keyfob ausleihen, wenn ich mich bei meiner Klassenlehrkraft für das Mittagessen angemeldet habe?
    Ja! Ohne Keyfob kann kein Essen gebucht oder bezahlt werden.

  8. Wann genau wird mein Geld abgebucht?
    Aus der Summe der Essensbestellungen für einen Tag ermittelt der Caterer die Mengen, die er braucht, um entsprechend viele Essen zu kochen. Daher wird der Geldbetrag für ein Essen bereits bei der Bestellung über den Bestellterminal oder das Internet vom vorhandenen Guthaben abgebucht. Das heißt, das Geld ist mit der Buchung bereits bezahlt, einerlei, ob das Essen abgeholt wird oder nicht.
    Die Information zu diesem Punkt ist im Infobrief nicht eindeutig genug.


  9. Was tue ich, wenn ein Essen bestellt ist und mein Kind krank wird?
    Wenn Sie Ihr Kind krank melden, stornieren Sie selbst alle Ihre Buchungen über das Internet. Wenn Sie über das Internet nicht (mehr) stornieren können, rufen Sie möglichst unmittelbar in der Schule an, damit eine Stornierung vorgenommen werden kann.
    Am selben Tag, d.h. die Krankmeldung erfolgt am Morgen des Tages, für den ein Essen bestellt ist, kann leider nicht mehr storniert werden.

  10. Fahren die Busse auch nach der Mittagspause?
    Nein! Die Busse fahren um kurz nach 13.00 Uhr wie bisher und ab dem 30. August 2010 gegen 15.30 Uhr und nicht mehr um 15.00 Uhr

  11. Fahren die Busse um 15.30 Uhr auch nach Meyenburg (Weser-Ems-Bus)?
    Der Schülertransport nach Meyenburg um 15.30 Uhr ist sichergestellt. Je nach der Zahl der zu transportierenden Personen, werden unterschiedliche Fahrzeuge eingesetzt (Bus, Kleinbus, etc.).

  12. Kann ich ab dem 30.08.2010 an einer Arbeitsgemeinschaft teilnehmen und am selben Tag trotzdem zum Konfirmationsunterricht gehen?
    Die Kirchengemeinden stellen sich auf den neuen Schulschluss ein. Schwanewede hat bereits mit der Schule gesprochen.

FH/13.08.10