Nutzungsordnung für Computerräume und Computerarbeitsplätze
1. Nutzungsberechtigung
- Nutzungsberechtigt sind Angehörige und Schülerinnen und Schüler der Waldschule Schwanewede, die den Nutzungsvertrag für das System IServ unterschrieben haben.
- Die Nutzung der Computerräume erfolgt im Rahmen der Unterrichtsdurchführung. Außerhalb des Unterrichts, z.B. für Arbeitsgemeinschaften, für das Internet-Café oder in der Bücherei, kann ein Nutzungsrecht gewährt werden. Die Entscheidung darüber treffen die verantwortlichen Lehrkräften oder die Bibliothekarin.
2. Verhalten im Computerraum und an den Computerarbeitsplätzen
- Innerhalb der Räume ist den Anweisungen der Aufsicht führenden Personen Folge zu leisten.
- Das Einnehmen von Speisen und Getränken an den Computerarbeitsplätzen ist nicht gestattet.
- Die Bedienung der Hard- und Software hat wie im Unterricht erlernt bzw. nach Anweisung der Aufsicht zu erfolgen.
- Veränderungen der Installation und Konfiguration der Arbeitsstationen und des Netzes sowie Manipulationen an der Hardwareausstattung sind grundsätzlich untersagt.
- Nutzer, die unbefugt urheberrechtlich geschützte Daten und Software aus dem LAN oder dem Internet kopieren, machen sich strafbar und können zivil- oder strafrechtlich verfolgt werden.
- Daten, die während der Nutzung einer Arbeitsstation entstehen, können auf eigenen USB-Sticks oder dem zugewiesenen Arbeitsbereich im Netz abgelegt werden (Eigene Dateien; h:\).
- USB-Sticks und CDs müssen frei von Computerviren sein.
- Das Starten von eigenen Programmen sowie das Benutzen der Drucker bedarf der Genehmigung durch die Aufsicht führende Person.
- Das Ausdrucken von Dateien, die nicht direkt für den Unterricht benötigt werden ist kostenpflichtig (5 Cent pro Seite).
- Beim Auftreten von Funktionsstörungen ist sofort die Aufsicht führende Person zu verständigen.
- Vor dem Verlassen des Raumes ist der Arbeitsplatz aufzuräumen, der Computer ist herunterzufahren und der Monitor anzulassen. Die Stühle sollen unter den Tisch gerückt werden.
3. Benutzung des Netzwerks
- Die Waldschule verwendet das Netzwerk IServ.
- Der Zugang zu den Daten des Netzwerks erfolgt über das Webinterface oder (in der Schule) über das Betriebssystem des Rechners (Arbeitsplatz bei Win-Rechnern oder Finder bei MacOS-Rechnern)
- Jeder Nutzer meldet sich im Netzwerk mit seinen persönlichen Zugangsdaten an.
- Jeder Nutzer ist für alle Aktivitäten, die unter seiner Identität (Login-Kennzeichen) ablaufen, voll verantwortlich und trägt gegebenenfalls die Konsequenzen.
- Die Arbeitsstation, an der sich ein Nutzer im Netz angemeldet hat, darf aus Sicherheitsgründen niemals unbeaufsichtigt bleiben.
- Die aktive Suche nach Sicherheitslücken gilt als Versuch, einen wartungsarmen Betrieb des Netzwerks zu verhindern, und führt zum Verlust der Zugangsberechtigung (siehe Punkt 6).
- Die Weitergabe persönlicher Zugangsdaten (Login-Name und Passwort) an Dritte führt zum Verlust der Zugangsberechtigung.
- Die Datenübertragung von Rechner zu Rechner erfolgt über Gruppenordner.
4. Nutzung des Internets
- Informationen aus dem Internet können aus technischen Gründen keiner lückenlosen hausinternen Selektion unterworfen werden. Die Schule kommt ihrer Aufsichtspflicht gegenüber Minderjährigen durch Aufsichtsführung und durch regelmäßige Stichprobenkontrollen des Datenverkehrs nach. Dazu ist sie auch berechtigt, den Datenverkehr in Protokolldateien zu speichern, aus denen Nutzer, Datum und Art der Nutzung festzustellen sind. Zusätzlich kann sie sogenannte Filtersoftware einsetzen, die jedoch keine lückenlose Sperrung fragwürdiger Seiten ermöglicht.
- Es ist verboten, sich Zugang zu Informationen aus dem Internet zu verschaffen, die rechtlichen Grundsätzen in der Bundesrepublik widersprechen. Das gilt insbesondere für Seiten mit Gewalt verherrlichendem, pornographischem, rassistischem oder nationalsozialistischem Inhalt. Verstöße hiergegen haben den Entzug der Nutzungsberechtigung zur Folge.
5. Informationsübertragung in das Internet
- Die Schule ist verantwortlich für ihr Internetangebot. Eine Geheimhaltung von Daten, die über das Internet übertragen werden, kann von der Schule nicht gewährleistet werden.
- Es ist untersagt, den Internetzugang der Schule zur Verbreitung von Informationen zu verwenden, die dazu geeignet sind, dem Ansehen der Waldschule Schaden zuzufügen.
- Es ist verboten, Informationen zu verschicken, die rechtlichen Grundsätzen widersprechen. Dies gilt insbesondere für rassistische, ehrverletzende, beleidigende oder aus anderen Gründen gegen geltendes Recht verstoßende Nachrichten.
- Grundsätze, wie sie beispielhaft in der Netiquette, dem Knigge im Bereich der Datenkommunikation, enthalten sind, sind einzuhalten. Der Text der Netiquette des Offenen Deutschen Schulnetzes (ODS) ist im Internet unter
http://home.pages.de/~schule-admin/
verfügbar.
- Kein Benutzer hat das Recht, Vertragsverhältnisse im Namen der Waldschule Schwanewede einzugehen (z. B. Bestellungen über das Internet, Teilnahme an Versteigerungen) oder kostenpflichtige Internetdienste zu nutzen.
- Es ist verboten, beim Chat persönliche Daten (Name, Anschrift, Telefonnummer,...) zu übermitteln.
- Die Teilnahme an Mailinglisten Bedarf der Zustimmung des Systembetreuers.
6. Zuwiderhandlungen
- Zuwiderhandlungen gegen diese Ordnung oder ein Missbrauch des Internet-Zugangs können neben dem Entzug der Nutzungsberechtigung für das Netz und die Arbeitsstationen disziplinarische Maßnahmen und Geldbußen nach sich ziehen.